Ausgangslage und somit Basis für diese Arbeitshilfe ist die Präventionsordnung der (Erz-) Bistümer in Nordrhein-Westfalen (kurz: NRW), die die Katholischen Träger in NRW dazu verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen.

Idee zu der vorliegenden Arbeitshilfe war, ein Instrument zu erstellen, das von den unterschiedlichen Einrichtungen möglichst direkt adaptiert werden kann. Im Kern aber soll es beim Institutionellen Schutzkonzept um die einrichtungs-bezogene und –interne Kommunikation und Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt gehen. Es geht also nicht nur darum, ein Konzept zu erstellen, um fristgerecht der entsprechenden Forderung gerecht zu werden, sondern vielmehr geht es darum, den Schutz der Kinder und Jugendlichen aus der eigenen Einrichtung heraus zu würdigen und im eigenen Haus einen Prozess einzuleiten, der es jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ermöglicht, sich diesem Thema erneut zu nähern.
So soll diese Arbeitshilfe vor allem eine Sammlung wichtiger Ideen und Fragen anbieten, welche den Prozess der eigenen Kommunikation des Themas strukturiert, gliedert und fruchtbar macht. Ziel ist es, Hilfestellung zu geben, die eigenen Formulierungen und konzeptionellen Strukturen zu finden, mit denen sich eine Einrichtung und ihre Mitarbeiter/-innen zu 100 Prozent identifizieren.

Darüber hinaus kann die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes eine Chance sein, diese Forderung nicht nur als Auftrag zu empfinden, sondern sie zum Anlass zu nehmen, sich dem Thema sexualisierter Gewalt und möglichen Präventionsstrategien institutionell gebunden zu nähern.

70 Seiten, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (Hrsg.), Münster 2015.

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